Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind Standards für die Berichterstattung über Nachhaltigkeit in Europa. Diese EU-Richtlinie dient dazu, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsleistung transparent und vergleichbar zu kommunizieren. Die ESRS enthalten Leitlinien und Kriterien zur Berichterstattung über Umwelt-, soziale und Governance-Aspekte. Sie zielen zu einen darauf ab, die Qualität und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten zu verbessern. Zum anderen sollen sie Unternehmen dabei unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und die aktuelle, konkrete gelebte Nachhaltigkeit im Unternehmen zu dokumentieren.
Vom wem und wann wurden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet?
Die ESRS wurden von einer EU-Arbeitsgruppe, der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Jahr 2021 verabschiedet. Im November 2022 gab es dann einen Final Draft.
Welche European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gibt es?
Laut dem am 23.11.2022 verabschiedeten ESRS Final Draft gibt es fünf Hauptstandards. Das sind zunächst die zwei Querschnittsnormen ESRS 1 und ESRS2:
ESRS 1: Allgemeine Grundsätze für Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die allgemeinen Grundsätze der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen allgemeine Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen fest. Sie umfassen die Anwendungsregeln für die Standards, die Struktur der Berichte und die Berichtsprinzipien. Dazu gehören Vorgaben zur Wesentlichkeitsanalyse und dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Hier werden Stakeholder in die Bestimmung wesentlicher Themen einbezogen. Die ESRS erklären außerdem, wie unternehmerische Sorgfaltspflichten mit den Berichtsanforderungen verbunden werden sollen. Sie setzen damit die Prinzipien für die Berichterstattung über Liefer- und Wertschöpfungsketten fest.
Gemäß den Anwendungsregeln können Unternehmen bestimmte Berichtsstandards auslassen, wenn sie die darin behandelten Nachhaltigkeitsthemen als unwesentlich erachten. In diesem Fall müssen sie jedoch eine Begründung dafür liefern. Für als wesentlich erklärte Themen müssen die entsprechenden Berichtsstandards angewendet oder zusätzliche Informationen offengelegt werden. In einigen Fällen können bestimmte Kennzahlen oder Datenpunkte für wesentliche Themen ausgelassen werden, wenn sie nur unwesentliche Informationen generieren würden.
Bestimmte Anforderungen sind jedoch für alle Unternehmen verbindlich. Dazu gehören die gesamten Berichtsstandards ESRS 2 „Allgemeine Angaben“ und ESRS E1 „Klimawandel“, Teile des ESRS S1 „Eigene Belegschaft“. Hinzu kommen Datenpunkte, die von Finanzmarktakteuren gemäß der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) benötigt werden.
ESRS 2: Allgemeine Offenlegungsanforderungen, Strategie, Governance und Wesentlichkeitsbewertung – Grundsätze
Die ESRS 2 (European Sustainability Reporting Standards 2) umfassen die allgemeinen Offenlegungsanforderungen, Strategie, Governance und Wesentlichkeitsbewertung. Diese Standards legen die grundlegenden Prinzipien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen fest.
Unter den ESRS 2 werden verschiedene Anforderungen an Unternehmen gestellt. Zunächst müssen sie Informationen über ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele offenlegen. Dies umfasst auch die beschriebenen Governance-Strukturen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsperformance des Unternehmens.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der ESRS 2 ist die Wesentlichkeitsbewertung. Unternehmen müssen analysieren und bestimmen, welche Nachhaltigkeitsthemen für sie wesentlich sind. Dies bedeutet, dass sie zunächst die Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance identifizieren. Dann müssen sie diejenigen Themen priorisieren, die für das Unternehmen und seine Stakeholder von großer Bedeutung sind.
Die ESRS 2 legen auch Wert auf die Einbindung von Stakeholdern bei der Bestimmung der wesentlichen Themen. Unternehmen werden ermutigt, den Dialog mit ihren Stakeholdern zu suchen und ihre Perspektiven und Erwartungen zu berücksichtigen.
Die Grundsätze der ESRS 2 dienen als Rahmen für eine umfassende und aussagekräftige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie legen die grundlegenden Anforderungen an Unternehmen fest, um transparente Informationen über ihre Nachhaltigkeitsstrategie bereitzustellen. Das beinhaltet auch Governance-Prozesse und die Bewertung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen.
Die folgenden 3 Berichtsfelder Umwelt, Soziales und Governance sind stets im Kontext zu den oben genannten Querschnittsnormen zu behandeln:
ESRS E: Umwelt
Im Bereich Umwelt müssen Unternehmen die Auswirkungen ihres geschäftlichen Handelns hinsichtlich dieser Unterthemen beleuchten:
- ESRS E1 Klimawandel
- ESRS E2 Umweltverschmutzung
- ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
- ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme
- ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Diese Standards konzentrieren sich also speziell auf die Offenlegung von Umweltaspekten und -leistungen von Unternehmen.
Die ESRS E umfassen verschiedene Themenbereiche, die für die Umweltberichterstattung relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Energieverbrauch und -effizienz, Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Abfallmanagement, Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen sowie Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität.
Die Standards legen fest, welche Informationen Unternehmen offenlegen sollten, um ihre Umweltleistung zu kommunizieren. Dies beinhaltet quantitative Daten, wie beispielsweise spezifische Kennzahlen und Indikatoren, sowie qualitative Angaben, wie Umweltziele, Umweltmanagementsysteme und Umweltprogramme.
Die ESRS E bieten einen Rahmen für eine konsistente und vergleichbare Berichterstattung über Umweltaspekte. Sie unterstützen Unternehmen dabei, ihre Umweltleistung zu messen, zu überwachen und zu verbessern. Darüber hinaus ermöglichen sie den Stakeholdern, Verbrauchern, Investoren und Regulierungsbehörden einen besseren Einblick in die Umweltauswirkungen und -leistungen von Unternehmen.
Die ESRS E tragen dazu bei, die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen in Bezug auf ihre Umweltverantwortung zu erhöhen. Gleichzeitig sollen sie die Förderung einer nachhaltigeren Wirtschaft vorantreiben.
ESRS S: Soziales
Hier geht es zum einen um Nachhaltigkeit im Hinblick auf eigene Mitarbeiter und Mitarbeiter in der Wertschöpfungskette außerhalb des Unternehmens. Weiter wird das soziale Umfeld des Unternehmens (z.B. an den Orten der Niederlassungen) betrachtet. Auch die Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Verbraucher und Endnutzer werden hier dokumentiert:
- ESRS S1 Eigene Belegschaft
- ESRS S2 ArbeitnehmerInnen in der Wertschöpfungskette
- ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
- ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
In den ESRS S werden die Anforderungen für die Offenlegung von sozialen Aspekten und Leistungen von Unternehmen festgelegt.
Hier geht es um alle Themenbereiche, die für die soziale Berichterstattung von Bedeutung sind. Dazu gehören unter anderem Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Arbeitsbedingungen. Vielfalt und Chancengleichheit, Aus- und Weiterbildung, Menschenrechte und Einbindung der Arbeitnehmer sind weitere Themen. Schließlich sollen Auswirkungen auf Stakeholder sowie soziales Engagement und Community-Beiträge dokumentiert werden.
Demnach müssen Unternehmen quantitative Daten bereitstellen. Dazu gehören z.B. Beschäftigungszahlen, Mitarbeiterzufriedenheit, -fluktuation und Weiterbildung. Auch qualitative Angaben zu Sozialzielen, sozialen Programmen und Initiativen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit und -sicherheit werden hier abgefragt.
Die ESRS S unterstützen Unternehmen dabei, ihre soziale Performance zu messen, zu überwachen und zu verbessern. Gleichzeitig ermöglichen sie den Stakeholdern, einschließlich Mitarbeitern, Investoren und Gemeinschaften, ein besseres Verständnis der sozialen Auswirkungen und Leistungen des Unternehmens.
Die ESRS S tragen dazu bei, die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen in Bezug auf ihre soziale Verantwortung zu erhöhen. So tragen sie auch zur Förderung einer nachhaltigen und sozial gerechten Wirtschaft bei.
ESRS G: Governance
Die ESRS G (European Sustainability Reporting Standards G) legen die Anforderungen für die Offenlegung von Governance-Aspekten und -Praktiken von Unternehmen fest.
Hierzu müssen Unternehmen Informationen zur Unternehmensführung und -struktur sowie Vorstands- und Aufsichtsratszusammensetzung offenlegen. Zudem müssen sie eine Bewertung von Compliance und Ethik, Risikomanagement und Compliance vornehmen. Dazu gehört auch, eventuelle Interessenskonflikte, Antikorruptionsmaßnahmen und Stakeholder-Engagements offenzulegen.
Die ESRS G bieten so einen Rahmen für eine konsistente und vergleichbare Berichterstattung über Governance-Aspekte. Sie unterstützen Unternehmen dabei, ihre Governance-Praktiken zu messen, zu überwachen und zu verbessern. Gleichzeitig ermöglichen sie den Stakeholdern, einschließlich Investoren, Mitarbeitern und Regulierungsbehörden, ein besseres Verständnis der Governance-Strukturen und -Praktiken von Unternehmen.
Die ESRS G tragen dazu bei, die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen in Bezug auf ihre Governance-Verantwortung zu erhöhen. So stärken sie eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung.
Was bedeuten die European Sustainable Reporting Standards (ESRS) für Unternehmen?
Die Berichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)gilt nicht für kapitalmarktorientierte Unternehmen. Sie gilt auch für alle Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:
- Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro (Schwellwert angehoben im Oktober 2023, vorher: > 20 Mio.),
- Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro (Schwellwert angehoben im Oktober 2023, vorher: > 40 Mio.),
- mindestens 250 Beschäftigte.
Gemäß den ESRS-Richtlinien müssen die verpflichteten Unternehmen alle relevanten Informationen zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten offenlegen. Falls bestimmte Aspekte in den ESRS-Richtlinien nicht ausreichend abgedeckt sind, sollten Unternehmen spezifische Angaben machen, die ihre individuelle Situation beschreiben.
Bei der Berichterstattung gemäß ESRS müssen bestimmte qualitative Anforderungen erfüllt werden. Das sind vor allem die Relevanz und korrekte Darstellung der Informationen sowie deren Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit und Verständlichkeit.
Die ESRS-Richtlinien beruhen auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Zum einen werden Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt, die wesentliche Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt haben (impact materiality). Zum anderen geht es um solche, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben (financial materiality).
Der Zeitraum für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht dem Finanzberichtszeitraum, also dem Geschäftsjahr. Gegebenenfalls sollten auch rückblickende und zukunftsgerichtete Informationen in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden. Bei der Darstellung von Entwicklungen ist ein Vergleichsjahr als Referenz zu wählen.
Die ESRS-Richtlinien enthalten auch weitere Vorgaben, die bei der internen Nachhaltigkeitsprüfung und der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten zu beachten sind.
Wie hoch ist der Aufwand für die ESRS-Berichte?
In den Standards werden insgesamt 82 Informationen und 127 Kennzahlen gefordert. Davon müssen mehr als 50 Prozent obligatorisch angegeben werden. Die restlichen Angaben hängen von der Wesentlichkeit des Themas für das jeweilige Unternehmen ab. Es ist wichtig, genau hinzuschauen: Jede Angabepflicht erfordert weitere Details und verweist auf zusätzliche Anwendungsleitlinien. Zudem müssen verschiedene Szenarien durchgeführt und die entsprechenden Daten analysiert werden. Dies dient dazu, weitere Auswirkungen sowohl physischer als auch transitorischer Risiken zu bewerten.
Für die betroffenden Unternehmen stellt die Beschaffung der erforderlichen Daten aus verschiedenen Gründen eine oftmals große Herausforderung dar. Zum einen liegt die Datenhoheit in der Regel nicht in einer Hand, sondern verschiedene Bereiche sind für unterschiedliche Themen verantwortlich. Daher müssen Unternehmen diese verschiedenen Bereiche einbeziehen, Verantwortlichkeiten festlegen und eine solide Governance-Struktur aufbauen.
Die Berichterstattung gemäß ESRS / CSRD ist bereits für Unternehmen mit nur einem Produkt und einem Standort sehr aufwändig. Bei global agierenden Konzernen vervielfachen sich die zu erfassenden Daten leicht um ein Vielfaches. Es müssen Daten aus Tochtergesellschaften und Standorten im In- und Ausland gesammelt und analysiert werden.
Erschwerend hinzu kommt, dass viele Unternehmen noch nicht vollständig auf die Digitalisierung nichtfinanzieller Informationen umgestellt haben. Häufig werden Daten einmal im Jahr in verschiedenen Bereichen abgefragt und konsolidiert. Viele Unternehmen haben noch keine ausreichenden EDV-gestützten Systeme implementiert. Dadurch können die zu erhebenden Daten, Ziele und Ambitionsniveaus nicht einfach verfolgt und gesteuert werden.
Wie werden Unternehmen am besten den Anforderungen aus dem European Sustainability Reporting Standard und der Corporate Sustainability Reporting Directive gerecht?
Um der Directive des Europäischen Rats zur Sustainability-Berichterstattung von Unternehmen gerecht zu werden, sollten Unternehmen ein effektives Nachhaltigkeitsmanagementsystem etablieren. Dieses System muss ihnen ermöglichen, möglichst automatisiert relevante Nachhaltigkeitsdaten zu erfassen, zu verwalten und darüber zu berichten. Es sollte messbare und realistische Nachhaltigkeitsziele beinhalten und sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsaspekte in Entscheidungsprozesse, Risikomanagement und operative Abläufe integriert werden. Ein solches System würde zudem Unternehmen dabei unterstützen, die Herausforderungen der CSRD zu bewältigen und eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln.
Fazit: Was haben Unternehmen und Verbraucher von den European Sustainablity Reporting Standards?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bringen sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher verschiedene Vorteile mit sich:
Für Unternehmen bieten die ESRS einen klaren Rahmen und Leitfaden für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte. Durch die Anwendung der Standards können Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung transparent und konsistent kommunizieren. Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen der Stakeholder zu stärken und das Image des Unternehmens zu verbessern. Darüber hinaus ermöglichen die ESRS Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsziele und Fortschritte besser zu messen und zu überwachen. Dies soll zu einer verbesserten Nachhaltigkeitsstrategie und -performance beitragen.
Für Verbraucher bieten die ESRS eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen. Verbraucher erhalten dadurch eine bessere Transparenz über die sozialen und ökologischen Auswirkungen von Produkten und Unternehmen. Dies ermöglicht es ihnen, informierte Entscheidungen zu treffen und Unternehmen zu unterstützen, die ihre Nachhaltigkeitsverpflichtungen ernst nehmen. Ziel der ESRS im Hinblick auf die Verbraucher ist die Förderung einer nachhaltigeren Konsumkultur.
Mit den ESRS will die EU die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf europäischer Ebene standardisieren und verbessern. Und zudem eine ganzheitlichere Betrachtung der Nachhaltigkeit schaffen sowie einen Rahmen vorgeben für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und informierte Verbraucherentscheidungen.
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